Beschaffung, Einsatz und Lagerung von Transferhilfsmitteln können in der häuslichen Pflege vonseiten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen mit Vorbehalten belegt sein. Hier wird in
die Privatsphäre der Betroffenen eingedrungen und oftmals sind Veränderungen des Wohnumfeldes notwendig. Daher ist immer die Zustimmung der Betroffenen erforderlich.
Insofern ist es sinnvoll, Argumente zu benennen, die für die Hilfsmittel sprechen, z. B.
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Steigern von Pflegequalität und -sicherheit durch die Vermeidung von Überbelastungen und Sturzgefahren aufseiten der pflegebedürftigen Person |
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Erhalten der Gesundheit und somit der kontinuierlichen Einsatzfähigkeit der pflegenden Personen |
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